Prätendentenstreit

Prätendentenstreit
Prätendẹntenstreit,
 
Gläubigerstreit, Zivilprozess: der Streit um die Gläubigerschaft einer Forderung. Wird ein Schuldner auf Leistung verklagt und nimmt ein Dritter ebenfalls als Gläubiger die eingeklagte Leistung für sich in Anspruch, so kann der Schuldner diesem den Streit verkünden. Tritt der Dritte in den Streit ein, so ist der verklagte Schuldner auf seinen Antrag aus dem Prozess zu entlassen, wenn er den Betrag der Forderung zugunsten der streitenden Gläubiger unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegt. Der Prozess wird dann zwischen den streitenden Gläubigern (Prätendenten) fortgesetzt (§ 75 ZPO).

Universal-Lexikon. 2012.

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